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Verordnung vom 16. März 2007 über die Zuteilung von Organen zur Transplantation

Source : Bundesrecht
Code/RS : SR 810.212.4
  • Abkürzung :

    Verordnung über die Zuteilung von Organen zur Transplantation

  • Bestimmung :

    Art. 34m

  • Kurze Beschreibung :

    Einwilligung in die Verwendung von Daten des Swiss Organ Allocation System (SOAS) zu Forschungszwecken

  • Art der Bestimmung :

    Recht auf Auskunft über Daten

  • Status :

    In Kraft

  • Sektor :

    Gesundheitswesen, Forschung

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist

BAG

Begünstigte

Dritte

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Finanzielle Aspekte

Nicht präzisiert

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter

Verbindlich

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten

Nicht präzisiert

Ausnahmen und Einschränkungen

Nicht präzisiert

Statische Daten

Format

Nicht präzisiert

Plattform

Nicht präzisiert

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist BAG

Begünstigte Dritte

Anknüpfungskriterien für die Schweiz N/A

Finanzielle Aspekte Nicht präzisiert

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter Verbindlich

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten Nicht präzisiert

Ausnahmen und Einschränkungen Nicht präzisiert

Zeitliche Komponente Statische Daten

Format Nicht präzisiert

Plattform Nicht präzisiert

Erstellung und Haftungsausschluss

Dieser Index wurde im Auftrag des IGE von der Kanzlei id est avocats Sàrl (für den Teil zum Schweizer Recht) und von der Kanzlei Pierstone (für den Teil zum europäischen Recht) erstellt. 

Der Index stellt keine Rechtsberatung dar, und es wird keine Gewähr für seine Vollständigkeit übernommen. 

Weder id est avocats Sàrl, noch Pierstone, noch das IGE oder das EJPD übernehmen eine Haftung für Entscheidungen oder Handlungen, die auf Grundlage dieses Indexes getroffen werden.