Bundesgesetz vom … über das elektronische Patientendossier (umfassende Revision)
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Abkürzung
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EPDG
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Bestimmung
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Art. 19f ff.
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Kurze Beschreibung
:
Zugriff auf die Daten des elektronischen Patientendossiers zum Zwecke der Forschung und Qualitätssicherung
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Art der Bestimmung
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Recht auf Auskunft über Daten
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Status
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Entwurf
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Sektor
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Gesundheitswesen, Forschung
Gesetzlicher Text :
Art. 19f Gesuch
1 Der Bund kann Dritten auf deren Gesuch hin die in der Datenbank zur Speicherung von strukturierten Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten gespeicherten Gesundheitsdaten zum Zweck der Forschung und Qualitätssicherung bekanntgeben.
2 Der Bundesrat regelt die Modalität der Gesuchstellung.
3 Er kann Vorgaben zur Bearbeitung der bekanntgegebenen Daten erlassen, um den Schutz der Persönlichkeit der betroffenen Personen zu gewährleisten.
4 Der Bund kann Gebühren von Dritten erheben, deren Forschungsergebnisse oder Ergebnisse im Rahmen von Qualitätssicherungen nicht öffentlich zugänglich sind.
Art. 19g Datenbekanntgabe
1 Der Bund gibt die Daten in anonymisierter Form bekannt.
2 Für einen Forschungszweck nach dem Humanforschungsgesetz vom 30. September 2011 können Daten in nicht anonymisierter Form bekanntgegeben werden, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller die nach der Humanforschungsgesetzgebung erforderliche Bewilligung oder Einwilligung vorlegt.
3 Die Bekanntgabe von Daten für übrige Forschungszwecke und für die Qualitätssicherung richtet sich nach dem Datenschutzgesetz vom 25. September 2020.
4 Der Bundesrat stellt sicher, dass die Anforderungen an die Anonymisierung dem Stand der Technik entsprechen.
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Bund
Begünstigte
Alle
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Nicht präzisiert
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Unverbindlich
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Forschungszwecke
Ausnahmen und Einschränkungen
Siehe Gesetzesbestimmungen
Statische Daten
Format
Strukturiertes Format vorgeschrieben
Plattform
Plattform des EPD
Anmerkungen
Es handelt sich um einen Entwurf (Stand 18.07.2024). Das heutige Recht sieht eine solche Möglichkeit nicht vor.
Erstellung und Haftungsausschluss
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