Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 Verordnung vom 23. November 1983 über Bau und Betrieb der Eisenbahnen
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Abkürzung
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EBG; EBV
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Bestimmung
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Art. 23l Abs. 1 EBG; Art. 15f EBV
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Kurze Beschreibung
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Veröffentlichung der für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen
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Art der Bestimmung
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Verpflichtung zur Zugänglichmachung
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Status
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In Kraft
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Sektor
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Mobilität, Eisenbahnen
Gesetzlicher Text :
1 Das BAV ist befugt, die für die Interoperabilität erforderlichen Daten bei den Eisenbahnunternehmen zu erheben, diese Daten zu bearbeiten und sie zu veröffentlichen.
Art. 15f EBV:
1 Die Trassenvergabestelle führt ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen, das den Anforderungen des Anhangs zur Durchführungsverordnung (EU) 2019/777147 entspricht (Infrastrukturregister).
2 Die Infrastrukturbetreiberinnen müssen die für den Netzzugang erforderlichen Angaben in das Infrastrukturregister eintragen.
3 Das BAV erlässt Richtlinien über die Registerführung, insbesondere über die Netzabgrenzung. Die Trassenvergabestelle regelt nach Anhörung des BAV und der Infrastrukturbetreiberinnen die Einzelheiten der Informationsübermittlung. Sie sorgt für die Information der Eigentümer und Betreiber von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und Anschlussgleisen.
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Behörde (BAV)
Begünstigte
Alle, die Informationen über die Eisenbahninfrastruktur benötigen, sowie die Eigentümer und Betreiber von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und Anschlussgleisen.
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Unentgeltlich
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Verbindliche Verpflichtung
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Registrierung via elektronisches Formular
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht präzisiert
Statische Daten
Format
Nicht präzisiert
Plattform
https://www.rinf-ch.ch/startseite?lang=de
Anmerkungen
Siehe Erläuterungen auf der Website des BAV: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/rinf.html
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