Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 Verordnung vom 23. November 1983 über Bau und Betrieb der Eisenbahnen
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Abkürzung
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EBG; EBV
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Bestimmung
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Art. 17a EBG Art. 5i EBV
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Kurze Beschreibung
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Veröffentlichung des Registers der zugelassenen Fahrzeuge (enthaltene Angaben werden von den betroffenen Unternehmen bereitgestellt)
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Art der Bestimmung
:
Verpflichtung zur Zugänglichmachung
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Status
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In Kraft
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Sektor
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Mobilität, Eisenbahnen
Gesetzlicher Text :
1 Das BAV führt ein Register aller in der Schweiz nach diesem Gesetz zugelassenen Fahrzeuge, soweit sie nicht in einem Fahrzeugregister der EU eingetragen sind.
2 Die Inhaber einer Betriebsbewilligung (Halter) sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge zur Eintragung beim BAV anzumelden.
3 Das Register ist allen in- und ausländischen Sicherheitsbehörden und Unfalluntersuchungsstellen sowie allen anderen Personen mit einem berechtigten Interesse zugänglich.
Art. 5i EBV – Register der zugelassenen Fahrzeuge
1 Die Halter müssen in das Register der zugelassenen Fahrzeuge nach Artikel 17a EBG die in Tabelle 1 des Anhangs II zum Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1614 als obligatorisch gekennzeichneten Daten ihrer Fahrzeuge eintragen. Sie müssen die Daten in das europäische Register der zugelassenen Fahrzeuge eintragen, sofern ein internationales Abkommen dies vorsieht.
2 Die übrigen in Tabelle 1 des Anhangs II vorgesehenen Daten können sie in das Register eintragen.
3 Die Zugriffsrechte richten sich nach Tabelle 2 des Anhangs II.
4 Nicht in das Register einzutragen sind Dienstfahrzeuge (Art. 57), die:
a.
sowohl auf Schienen als auch auf der Strasse verkehren können (Zweiwegefahrzeuge);
b.
ein- und ausgleisbar sind.
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Behörde (BAV)
Begünstigte
Jede Person mit einem berechtigten Interesse
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Nicht präzisiert
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Verbindliche Verpflichtung
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Keine
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht präzisiert
Statische Daten
Format
Nicht präzisiert
Plattform
Website des BAV: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/eisenbahn-fahrzeugregister.html
Anmerkungen
Siehe Erläuterungen auf der Website des BAV: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/eisenbahn-fahrzeugregister.html
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