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Verordnung vom 12. November 2003 über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs

Source : Bundesrecht
Code/RS : SR 151.34
  • Abkürzung :

    VböV

  • Bestimmung :

    Art. 3a

  • Kurze Beschreibung :

    Informationsplattform über die behindertengerechte Gestaltung von Haltepunkten

  • Art der Bestimmung :

    Verpflichtung zur Zugänglichmachung

  • Status :

    In Kraft

  • Sektor :

    Mobilität, Verkehr, Behinderung

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist

Unternehmen des öffentlichen Verkehrs; Infrastrukturbetreiberinnen der interoperablen Strecken; Eigentümer der Haltepunkte

Begünstigte

Alle

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Finanzielle Aspekte

Unentgeltlich

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter

Verbindlich

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten

N/A

Ausnahmen und Einschränkungen

N/A

Dynamische Daten

Format

Nicht präzisiert

Plattform

https://opentransportdata.swiss/de/cookbook/accessibility/ https://opentransportdata.swiss/de/dataset/prm_data

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist Unternehmen des öffentlichen Verkehrs; Infrastrukturbetreiberinnen der interoperablen Strecken; Eigentümer der Haltepunkte

Begünstigte Alle

Anknüpfungskriterien für die Schweiz N/A

Finanzielle Aspekte Unentgeltlich

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter Verbindlich

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten N/A

Ausnahmen und Einschränkungen N/A

Zeitliche Komponente Dynamische Daten

Format Nicht präzisiert

Plattform https://opentransportdata.swiss/de/cookbook/accessibility/ https://opentransportdata.swiss/de/dataset/prm_data

Erstellung und Haftungsausschluss

Dieser Index wurde im Auftrag des IGE von der Kanzlei id est avocats Sàrl (für den Teil zum Schweizer Recht) und von der Kanzlei Pierstone (für den Teil zum europäischen Recht) erstellt. 

Der Index stellt keine Rechtsberatung dar, und es wird keine Gewähr für seine Vollständigkeit übernommen. 

Weder id est avocats Sàrl, noch Pierstone, noch das IGE oder das EJPD übernehmen eine Haftung für Entscheidungen oder Handlungen, die auf Grundlage dieses Indexes getroffen werden.