Verordnung vom 1. November 2017 über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte
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Abkürzung
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EnEV
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Bestimmung
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Art. 11
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Kurze Beschreibung
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Veröffentlichung der Daten über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen der serienmässig hergestellten Personenwagen durch das Bundesamt für Energie (BFE).
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Art der Bestimmung
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Verpflichtung zur Zugänglichmachung
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Status
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In Kraft
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Sektor
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Energie
Gesetzlicher Text :
2 Das Bundesamt für Strassen stellt die dafür notwendigen Daten zur Verfügung.
3 Das BFE erstellt Datenbanken und Listen, die Angaben nach Anhang 4.1 Ziffern 1–3 der in Verkehr gebrachten oder abgegebenen aktuellen serienmässig hergestellten Personenwagen enthalten. Insbesondere erstellt es Ranglisten nach den Kriterien des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Es orientiert sich dabei an Anhang II der Richtlinie 1999/94/EG.
4 Es stellt die Informationen aus den Datenbanken und die Listen nach Absatz 3 auf dem Internet zur Verfügung und aktualisiert sie regelmässig.
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Bundesamt für Energie (BFE)
Begünstigte
Alle
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Unentgeltlich
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Verbindlich
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
/
Dynamische Daten
Format
Kein Format vorgeschrieben
Plattform
https://opendata.swiss/de/dataset/kennzahlen-neuwagenflotte https://opendata.swiss/de/dataset/kennzahlen-alternativ-angetriebene-lieferwagen-und-leichte-sattelschlepper https://opendata.swiss/de/dataset/kennzahlen-alternativ-angetriebene-personenwagen
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